Regeln

Regeln bei Gameover für Langeweile e.V.

1. Teilnahme

Wenn ihr zu einem Treffen, Tagesausflug oder einer Veranstaltung erscheinen möchtet, tragt euch bitte über das Teilnahmesystem, oder gegebenenfalls über entsprechende Aushänge, dazu ein.

Vor der Teilnahme ist es notwendig, dass ihr diese Regeln akzeptiert (auch von euren Gästen erwarten wir, dass sie sich angemessen verhalten), daher erleichtert ein Account auf dieser Website die Organisation durch unser Teilnahmesystem.

Allgemein ist eine Teilnahme an Veranstaltungen auch ohne eine Vereinsmitgliedschaft möglich; die Vereinsregeln sind auch von nicht Mitgliedern zu akzeptieren.

Da es einige Förderer des Vereins gibt, sind einige Veranstaltungen zu Sonderkonditionen möglich. Diese sind als intern markiert. An internen Veranstaltungen darf bis zu 3 mal Probeweise teilgenommen werden, bevor eine Vereinsmitgliedschaft erforderlich ist.

2. Absagen

Wenn ihr doch mal nicht könnt, tragt euch bitte schnellst möglich, spätestens aber 24 Stunden vorher wieder aus. Wenn es mal kurzfristiger nicht funktioniert, meldet euch bitte zusätzlich bei der Person, die als Organisator eingetragen ist.

Dazu könnt ihr eine Nachricht über Discord oder das interne Nachrichtensystem schicken. Solltet ihr keine anderen Kontaktdaten haben, könnt ihr auch den Vorstand kontaktieren. (vorstand@go-hb.de).

3. Fragen zu den Treffen

Fragt bitte immer zuerst die Person, die das Treffen organisiert, sollte diese nach 24 Stunden nicht geantwortet haben, so wendet euch bitte an den Vorstand.

4. Treffen eintragen

Jeder kann im Teilnahmesystem einen neuen Termin eintragen. Binnen 24 Stunden schaltet ein Admin oder Moderator diesen dann frei. Listen dürfen im Vereinsheim nur nach Absprache mit dem Vorstand ausgehängt werden. Aus Oganisationsgründen sollten Anmeldungen hauptsächlich über das elektronische Teilnahmesystem laufen.

5. Änderung eines Treffens

Wenn sich etwas an eurem geplanten Treffen ändert, Aktualisiert eure Terminbeschreibung, und meldet dies eventuell einem der Admins oder Moderatoren, damit die ändert allen bekannt gegeben wird.

Sollte sich etwas für einen planungsaufwändigen Termin wie einen Tagesausflug ändern, muss dies allumfassend kommuniziert werden. Bei kurzfristigen Änderungen, insbesondere bei Tagesausflügen, müssen alle Teilnehmende so früh wie möglich darüber informiert werden. (Wendet euch für Hilfe an die Admins, Moderatoren, den Vorstand). In diesem Fall sind auch Aushänge im Vereinsheim gestattet.

6. Knigge

Beachtet die Hausordnung.

Wir bitten um einen jederzeit freundlichen und respektvollen Umgang miteinander. Besonders bei der Vielfalt an Persönlichkeiten ist gegenseitige Toleranz wichtig. Behandelt eure Mitmenschen so wie auch ihr behandelt werden möchtet.

Weiterhin sind pornographische / rassistische / sexistische / beleidigende / diskriminierende und ähnliche Themen und Inhalte nicht erwünscht, egal ob diese sich auf Personen innerhalb oder außerhalb der Gruppe beziehen. Zuwiderhandlung wird geahndet. Je nach Ausmaß des Verstoßes entscheidet der Vorstand, ob es beispielsweise zu zeitlich begrenztem Ausschluss von der Teilnahme an Treffen oder auch zum kompletten Ausschluss aus dem Verein kommt.

7. Belästigung

Wenn ihr euch von Teilnehmern einer Veranstaltung belästigt fühlt, wendet euch bitte umgehend an einen Organisator, einen Volunteer oder ein Vorstandsmitglied. Dieses Verhalten wird von uns absolut nicht toleriert. Das private Kontaktieren eines Mitglieds des Vereins sollte allgemein nur zur Terminabsprache/Klärung von Fragen zu Terminen erfolgen oder wenn beide Seiten ihr Einverständnis dazu erklärt haben.

Belästigung führt zu direktem Ausschluss aus dem Verein.

8. Fremdwerbung

Wir sind und bleiben ein Verein und wie es auch anderorts üblich ist, sehen wir es nicht gerne, wenn ohne Absprache Werbung über unsere Plattform für andere gemacht wird.

9. Mitgliedsbeiträge

Sind in der Beitragsordnung des Vereins Gameover für Langeweile e.V. festgelegt.

10. Nutzung der Vereinsräume und Vereinsgegenstände

Es gilt im Falle der Nutzung vom Verein zur Verfügung gestellter Gegenstände oder Räumlichkeiten die Hausordnung.

11. Entfallen

12. Regelverstöße

Jeder Regelverstoß wird festgehalten. Bei 3 Regelverstößen innerhalb von 6 Monaten können zum Ausschluss von Veranstaltungen und aus dem Verein führen.

Besonders schwere Regelverstöße (z.B. sexuelle Belästigung) führen zum direkten Ausschluss, ohne die Möglichkeit der Rückkehr.

Der Vorstand entscheidet darüber, ob ein Regelverstoß vorliegt und wie schwerwiegend dieser ist.

Bei einem Regelverstoß wird der jeweilige Teilnehmende informiert, darüber hinaus können alle Mitglieder jederzeit Auskunft über ihre Regelverstöße bei einem Vorstandsmitglied erfragen.

13. Haftung

Eltern haften für ihre Kinder.

Betreten der Vereinsflächen sowie der Flächen, die durch den Verein angemietet wurden, erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Nutzung der angebotenen Aktivitäten, Räume, Spiele, Gegenstände und Aktionen erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Verein haftet nicht für Diebstahl, oder Verletzungen jedweder Art.

Mit der Registrierung auf der Teilnahmeplattform erklärt ihr euch mit diesen Bedingungen einverstanden.

Eure Gäste klärt ihr über diese Regeln auf und bürgt für diese.

Zusätzliche Anmerkungen

Die Teilnahme ist auf freiwilliger Basis.

Wir sind ein Verein und keine Singlebörse.

Die WhatsApp-Gruppen und der Discord-server sind ein optionales Angebot und nicht notwendig, um an den Treffen/ Veranstaltungen teilnehmen zu können.

Wir bitten um Verständnis, dass wir inaktive Accounts von Zeit zu Zeit aussortieren. Natürlich passiert dies nicht ohne Vorwarnung.

Ihr bezahlt zu den Veranstaltungen den Eintritt, sowie Anfahrt und gegebenenfalls Verköstigung selbst.

Diese Regeln dienen dazu im Verein ein angenehmes Klima aufrecht zu erhalten, wir (Admins, Moderatoren und Vorstand) müssen nur selten Maßnahmen zu deren Umsetzung ergreifen und tun das auch dann absolut nicht gerne.

Hausordnung Gameover für Langeweile e.V.

1. Nutzung von Räumen und Gegenständen

Wir stellen euch Räumlichkeiten und Spiele zur Verfügung, um eine lustige, unterhaltsame Zeit zu verbringen.

Um dies für ALLE zu ermöglichen, gilt:

Räume, Spiele und Gegenstände bzw. Technik, werden sachgemäß und pfleglich behandelt.

Räume werden nach der Nutzung gesäubert und ordentlich hinterlassen.

Spiele werden vollständig wieder eingepackt und an den entsprechenden Platz zurück gestellt.

Gegenstände jedweder Art (Rucksäcke, Jacken usw.) dürfen nicht im Weg liegen oder Flucht und Rettungswege versperren.

Beschädigte Gegenstände müssen gegebenfalls ersetzt werden.

2. Diskriminierung/Beleidigungen

Wir sind ein bunt gemischter Haufen jeden Alters und verschiedenster Herkunft. Diskriminierungen oder Beleidigungen werden NICHT toleriert. Räumlichkeiten und Veranstaltungen des Vereins gelten sprichwörtlich als die Schweiz. Wer sich nicht daran hält, scheidet aus.

3. Nutzung der Toiletten

Schmierereien oder Ferkeleien auf den Toiletten sind untersagt und gelten als Sachbeschädigung (siehe Punkt 8. Ahndung).

Mülleimer und Behälter für Damenhygieneartikel werden, sofern vorhanden, ausschließlich zur Entsorgung von Müll und Damenhygieneartikeln verwendet.

Die Toilette ist ein Ort der Notdurft und wird nur zur Verrichtung dieser verwendet.

4. Nutzung der Schließfächer

Falls Schließfächer vorhanden sind, wird ihre Nutzung zum Einschließen von Wertgegenständen empfohlen. Wir übernehmen keine Haftung für geklautes oder beschädigtes Eigentum. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

5. Diebstahl

Bitte achtet auf eure mitgebrachten Gegenstände. Wir übernehmen keine Haftung für Diebstahl.

Sollten wir aber einen Langfinger erwischen, führt dies zu direktem Hausverbot und Ausschluss aus dem Verein sowie zu einer Anzeige bei der Polizei.

6. Rettungs-/Fluchtwege

Flucht- und Rettungswege sind entsprechend markiert und grundsätzlich freizuhalten.

Das Abstellen von Rädern, Rollern, Skateboards, Rucksäcken etc. in einem entsprechend gekennzeichneten Bereich ist untersagt.

7. Notfall

Tritt ein Notfall auf, ist den Anweisungen der Verantwortlichen und vor allem der Rettungskräfte unbedingt Folge zu leisten.

8. Ahndung

Zuwiderhandlung wird geahndet. Je nach Verstoß und der Entscheidung des Vorstandes kann es zum zeitlich begrenztem Ausschluss von Aktivitäten/Veranstaltungen oder auch zum kompletten Ausschluss aus dem Verein führen.

Absichtliche/grob fahrlässige Sachbeschädigung oder anderer Gesetztesbruch kann zu einer Anzeige führen.

Beitragsordnung Gameover für Langeweile e.V.

1. Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsgebühren der Mitglieder, sowie Aufnahmegebühren. Sie kann nur von der Mitgliedsversammlung des Vereins geändert werden.

2. Beschlüsse

Die Mitgliedsversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrags und der Aufnahmegebühr.

Die festgesetzen Beträge werden zum 5. des Folgemonats nach Eintritt in den Verein erhoben. Durch Beschluss der Mitgliedsversammlung kann auch ein anderer Termin festgesetzt werden.

3. Beitragshöhe

Die Beitragshöhe für natürliche, ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 3€ monatlich und für juristische Personen mindestens 30€ monatlich. Für natürliche, ordetnliche Mitglieder unter dem 18. Lebensjahr entfällt der Beitrag. Der Beitrag für Bedürftige kann auf auf Antrag auf 1 € montalich gesenkt werden. Bei Einzelbuchungen bis 5€ fällt eine Zulage in Höhe von 0,50€ an

Anmerkung: (Durch Sammeln mehrer Monatsbeiträge zu Buchungen ab 5€ z.B. Quartalsweise-, Halbjährliche- oder Jährliche-Zahlung kann die Zulage vermieden werden.)

Regeln Ludothek

1. Die maximale Ausleihe beträgt 14 Tage. Sie kann aber einmalig verlängert werden, vorausgesetzt das nicht bereits eine andere Person auf der Warteliste für das Spiel steht. Des Weiteren kann die Ausleihe kurzfristig verlängert werden, wenn die verwaltende oder ausleihende Person außergewöhnlich verhindert ist, z.B. im Krankheitsfall.

2. Bei der Abholung muss die Person, die das Spiel holt, für die Vollständigkeit des Spiels unterschreiben. Bei Rückgabe die Person bei der das Spiel gelagert wird. Außerdem gilt bei der Prüfung der Vollständigkeit das Vier-Augen-Prinzip. Die ausleihende und die verwaltende Person prüfen gemeinsam auf Vollständigkeit.

3. Bei Verlust oder Beschädigung haftet die Person, die das Spiel ausgeliehen hat. Davon ausgenommen ist normaler Verschleiß.

4. Für die Termine zur Abholung/Rückgabe spricht man sich mit der Person ab, bei der die Spiele gelagert werden.

5. Hat man ein Spiel reserviert und möchte es doch nicht mehr abholen, meldet man sich unverzüglich bei der Person, bei der das Spiel gelagert wird.

6. Einmal im Quartal wechseln die Spiele den Standort, damit die Mitglieder ohne lange Fahrtwege einmal im Jahr an jedes Spiel kommen können.

7. Ist ein Spiel, das man gerne ausleihen würde, reserviert oder verliehen, kann man sich auf eine Warteliste setzen lassen.

8. Nur vollwertige Vereinsmitglieder können Spiele entleihen. Die Ausleihe ist kostenlos.